OLG Hamm: Veränderte örtliche Zuständigkeit des Gerichts
Verändern sich die Voraussetzungen der Umstände, die die örtliche Zuständigkeit des
Gerichts begründen, kann dies im Unterhaltsverfahren eines volljährigen Kindes zum
Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts führen, wenn die Veränderung nach
Anhängigkeit, aber vor Rechtshängigkeit des Verfahrens eintritt.
Az 2 SAF 23/17 Beschluss vom 15.12.2017