Rechtsprechung

12. Juli 2018

BGH: Präklusion im Abänderungsverfahren bei Unterhaltsansprüchen

Ein Abänderungsantrag des Unterhaltsgläubigers, den durch Urteil oder Beschluss titulierten
Unterhalt zu erhöhen, wird vollständig abgewiesen. In diesem Fall kann ein späterer
Abänderungsantrag des Unterhaltsschuldners auf Herabsetzung in zulässiger Weise auch auf
solche Tatsachen gestützt werden, die schon im vorausgegangenen Abänderungsverfahren
zu berücksichtigen gewesen wären. Damit hat der BGH seine Rechtsprechung zur Präklusion
im unterhaltsrechtlichen Abänderungsverfahren geändert.

Az XII ZB 121/17                     Beschluss vom 11.04.2018