BGH: Beschwerderecht für Angehörige
Das Recht der Beschwerde nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung steht den Angehörigen im Interesse des Betroffenen nur dann zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind.
Az XII ZB 471/17 Beschluss vom 11.07.2018