OLG Bremen: Kein Zutrittsrecht des Ehepartners bei Streit um Immobilienverkauf
Ein Ehegatte, der das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen hat, hat kein Recht auf Gewährung
von Zutritt zu der Immobilie für sich oder Dritte ohne Vorliegen eines besonderen Grundes.
Der Wunsch nach Besichtigung durch einen Makler und weitere Personen mit dem Ziel des freihändigen Verkaufs der
Immobilie stellt keinen besonderen Grund in diesem Sinne dar, wenn der in der Immobilie verbliebene Ehegatte einen
freihändigen Verkauf ablehnt und stattdessen die Teilungsversteigerung betreibt.
Az 5 WF 62/17 Beschluss vom 22.08.2017