Rechtsprechung

8. November 2018

BGH: Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren

Die Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau wird weder in direkter noch in entsprechender
Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes. Die darin liegende
unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren trifft
nicht auf verfassungs- oder konventionsrechtliche Bedenken.

Az XII ZB 231/18                         Beschluss vom 10.10.2018                  BGH-Pressemitteilung