OLG Düsseldorf: Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil trotz angebotener Sorgerechtsvollmacht
Das bloße Inaussichtstellen einer Sorgerechtsvollmacht führt nicht zur
Unverhältnismäßigkeit einer Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil gemäß § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.
Eine erteilte Sorgerechtsvollmacht ist im Allgemeinen kein
geeignetes Mittel der Konfliktvermeidung und steht daher einer Sorgeübertragung gemäß § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB. in aller Regel nicht entgegen.
Az 1 UF 151/17 Beschluss vom 07.12.2017