BGH: Namensänderung – Beschwerderecht der Verwaltungsbehörde
Der zuständigen Verwaltungsbehörde steht hinsichtlich der familiengerichtlichen Anhörung eines Antragstellers im Verfahren über die Änderung eines Vornamens nach §§ 11, 2 NamÄndG kein Beschwerderecht nach § 59 FamFG zu.
Az XII ZB 458/17 Beschluss vom 21.03.2018