Rechtsprechung

10. Dezember 2018

OLG Düsseldorf: Haftungsbegrenzung bei Sachverständigenkosten

Eine Haftungsbegrenzung nach § 26 Abs. 3 oder 4 FamGKG kommt nur in Betracht, wenn und soweit ein Verfahrensbeteiligter über seinen Haftungsanteil als Entscheidungs- oder Übernahmeschuldner ( § 24 Nr. 1 oder 2 FamGKG ) hinaus in Anspruch genommen werden soll. Die für die Erstellung eines Gutachtens erforderliche Zeit i.S.d. § 8 Abs. 2 JVEG ist die Zeit, die nach Erfahrung des Gerichts ein mit der Materie vertrauter Sachverständiger von durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität benötigt. Auch der Streitstoff und die Schwierigkeit der zu beantwortenden Beweisfrage müssen dabei berücksichtigt werden. Gibt ein Sachverständiger in seiner Liquidation die für die Erstellung des Gutachtens tatsächlich benötigte Zeit an, ist im Regelfall davon auszugehen, dass die Angaben richtig sind und die Zeit für die Erstellung des Gutachtens auch erforderlich war.

 
Az 8 WF 45/18                                 Beschluss vom 15.10.2018