BGH: Anrechnung einer Unterhaltsnachzahlung als fiktives Vermögen
Eine Unterhaltszahlung, die für nicht unbedingt notwendige Anschaffungen ausgegeben
wurde, wird bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe als fiktives
Vermögen angerechnet.
Az XII ZB 636/17 Beschluss vom 20.06.2018