OLG Oldenburg: Verlust des Unterhaltsanspruchs bei falschen Angaben im Unterhaltsverfahren
Falsche Angaben im Unterhaltsverfahren können zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen. Das Gericht kann einem
eigentlich Berechtigten Unterhalt versagen, wenn er im Prozess nicht die Wahrheit sagt und zum Beispiel eigenes
Einkommen verschweigt. Den Ehegatten trotz falscher Angaben zum Einkommen in Anspruch zunehmen, wäre grob
unbillig. Denn das unterhaltsrechtliche Verhältnis zwischen Eheleuten ist in besonderem Maße durch die Grundsätze von
Treu und Glauben beherrscht.
Az 3 UF 92/17 Hinweisverfügung vom 30.07.2017