Rechtsprechung

7. Dezember 2017

OLG Stuttgart: Voraussetzungen der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei ursprünglich gemeinsamer elterlicher Sorge

Es geht um die Entscheidung über die Frage, ob das jüngste von drei Kindern getauft werden soll. Die Mutter gehört der
griechisch-orthodoxen Kirche an. Der Vater ist muslimischen Glaubens. Die beiden älteren Kinder sind griechischorthodox
getauft worden. Die Mutter möchte das Kind ebenso taufen lassen, der Vater lehnt dies strikt ab. Er möchte,
dass sich das Kind nach Eintritt der Religionsmündigkeit selbst entscheiden kann. Mit Blick auf das Kindeswohl regt das
Gericht an, die Einzelfallentscheidung auf die Mutter allein zu übertragen. Die Taufe entspricht auch dem Wunsch des
Kindes. Einziger im Verfahren konkret festzustellender sorgerechtlicher Konflikt ist die Frage der Taufe. Deshalb bleibt
es im Übrigen bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Az 16 UF 139/17