BGH: Erforderliche Erfolgsaussichten bei Verfahrenskostenhilfe
Für die Entscheidung über Verfahrenskostenhilfe kommt es allein auf die Erfolgsaussicht in der Sache
selbst an. Ein davon losgelöster möglicher Erfolg des konkret eingelegten Rechtsmittels ist
demgegenüber unerheblich.
Az XII ZB 231/17, Beschluss vom 21.6.2017