BGH: Anwaltliche Vertretung in Folgesache
Ehegatten müssen sich auch bei der Einlegung einer isolierten Beschwerde in einer Folgesache der
freiwilligen Gerichtsbarkeit durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten lassen.
Az XII ZB 3/16, Beschluss vom 26.4.2017