BFH: Kindergeldanspruch eines Wanderarbeitnehmers

29. November 2022

Stellt ein Wanderarbeitnehmer bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für einen
Kindergeldanspruch im Inland seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen
Familienkasse erst nach Ablauf der in § 70 Abs. 1 S. 2 EStG vorgesehenen sechsmonatigen
Ausschlussfrist, so kann sein Auszahlungsanspruch erst dann abgelehnt werden, wenn die
Feststellung erfolgt, dass weder der Wanderarbeitnehmer selbst noch eine andere berechtigte
Person für das betreffende Kind in dessen Heimatland einen die Frist wahrenden Antrag auf
Kindergeld oder eine vergleichbare ausländische Familienleistung gestellt haben. Bezieht der
Wanderarbeitnehmer oder eine andere berechtigte Person laufend Familienleistungen für das
betreffende Kind, genügt es für einen nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG zu berücksichtigenden
Antrag auch, dass der Wanderarbeitnehmer oder eine andere berechtigte Person gegenüber
dem zuständigen Träger des Heimatlandes innerhalb der Sechsmonatsfrist den durch die in
Deutschland ausgeübte Tätigkeit entstandenen grenzüberschreitenden Sachverhalt anzeigt
und hierdurch die Durchführung des Koordinierungsverfahrens ermöglicht.

Az III R 28/21 Urteil vom 14.7.2022