BGH: Wiedereinsetzung im Kindesunterhaltsverfahren

7. Dezember 2020

Einem Beteiligten im Kindesunterhaltsverfahren ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn er innerhalb der Frist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass der Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde.

 

 

Az XII ZB 94/20                       Beschluss vom 23.09.2020