OLG Hamm: Ausgleichung mehrerer geringwertiger Anrechte bei gleichen betrieblichen Versorgungsträger

8. September 2020

Hat ein Ehegatte aufgrund einer einheitlichen Versorgungszusage mehrere geringfügige Anrechte der betrieblichen Altersversorgung erworben, kann es im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG geboten sein, den Gesamtwert der Versorgungsteile in die Abwägung einzubeziehen.

 

 

AZ 7 UF 64/20                                 Becshluss vom 29.06.2020