OLG Karlsruhe: Konventionelle Rentenversicherung kann nicht durch Ausgleichswert einer fondgebundenen Rentenversicherung eingerichtet werden

8. Juni 2020

Eine fondsgebundene Rentenversicherung, deren Wert von der Marktentwicklung des oder der jeweiligen Fonds abhängt und eine konventionelle Rentenversicherung haben keine „vergleichbare Wertentwicklung“ i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VersAusglG.. Daher kann mit dem
Ausgleichswert einer solchen fondsgebundenen Rentenversicherung des Ausgleichspflichtigen im Wege der internen Teilung eine konventionelle Rentenversicherung für den Ausgleichsberechtigten nicht eingerichtet werden.

 

Az 20 UF 178/19                                  Beschluss vom 05.03.2020