Das Familiengericht in Verfahren wegen möglicher Kindeswohlgefährdung muss eine ausreichende Qualifikation für die Erstellung psychologischer Gutachten sicherstellen. Bei der Trennung von Säugling und Mutter muss unter Umständen ein Psychologe oder Facharzt bestellt werden. Der Sachverständige muss seine persönliche Eignung nachweisen und das Gericht muss dies zur Sicherung einer rechtskonformen Entscheidung auch hinlänglich prüfen. Darüber hinaus muss das Gericht in seiner endgültigen Entscheidung das Vorliegen des Nachweises erläutern und insbesondere auch darlegen, dass es den erforderlichen Anforderungen genügt.
Az 6 UF 112/18 Beschluss vom 16.10.2018