OLG Saarbrücken: Umgangsrecht und Kostenvorschuss

15. Dezember 2015

Stellt ein Elternteil einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts, so darf das Gericht das Betreiben des Verfahrens nicht von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig machen. Im Kindschaftsverfahren ist bei der Beurteilung, ob eine unzumutbare Verfahrensverzögerung vorliegt, die eine Untätigkeitsbeschwerde rechtfertigt, auch der Vorrang- und Beschleunigungsgrundsatz des § 155 FamFG in den Blick zu nehmen. Az 6 WF 104/11, Beschluss vom 10.10.2011