OVG Münster: Zumutbare Entfernung zur Kita

14. Dezember 2023
Mit dem Angebot eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung, die per Auto 4,3 km bzw. mit dem Fahrrad 3,2 km vom Wohnort entfernt ist, habe die Stadt Münster den Betreuungsanspruch eines 2-jährigen Kindes erfüllt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in drei Beschlüssen Ende September entschieden und damit die Beschwerden des Kindes gegen die zugrundeliegenden Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster zurückgewiesen. Die Stadt sei auch nicht verpflichtet, dem Kind einen Betreuungsplatz in einer deutlich näher gelegenen Einrichtung eines freien Trägers oder in anderen Wunscheinrichtungen zu verschaffen.
Az 12 B 683/23 Az 12 B 811/23 Az 12 B 854/23 Beschlüsse vom 28.09.2023 Pressemitteilung des OVG Münster