BGH: Bewertung einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich
Der Bewertung einer freiberuflichen Praxis zum Stichtag kann im Rahmen des
Zugewinnausgleichs regelmäßig der Zeitraum der letzten drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt
werden. Eine Zwischenbilanz zum Stichtag ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Az XII ZB 230/17 Beschluss vom 22.11.2017