Rechtspolitik

19. Oktober 2017

Unterhaltsvorschuss – Mehr Unterstützung für Alleinerziehende

Alle minderjährigen Kinder sollen künftig einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Die
Bundesregierung will den staatlichen Vorschuss auf Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausweiten.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.
Bisher erhalten Kinder von Alleinerziehenden lediglich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen
Unterhaltsvorschuss. Die Bezugsdauer ist bislang auf sechs Jahre begrenzt. Diese Begrenzung soll
nun aufgehoben werden.
Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der
Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Die Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss sollen
zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Informationen der Bundesregierung, BMFSFJ-Pressemitteilung