BGH: Abgrenzung von sonstigen Familiensachen und Zivilsachen
Es geht u.a. um die Übertragung von Geschäftsanteilen des Mannes auf die neue Lebensgefährtin nach der Trennung der Eheleute. Das Fernziel der Klage ist die wirtschaftliche Entflechtung der Parteien hinsichtlich der gemeinsamen Darlehensrückforderung.
Az XII ZB 312/18 Beschluss vom 22.08.2018