BGH: Neuer PKH-Antrag nach Aufhebung wegen unrichtiger Angaben
Wenn die Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe wegen unrichtiger
Angaben aufgehoben wurde, kann sie anschließend erneut beantragt werden. Der
Sanktionscharakter der Aufhebung hindert nicht daran.
Die erneute Bewilligung kann in diesem Fall nur mit Wirkung ab der erneuten
Antragstellung erfolgen.
Az XII ZB 287/17 Beschluss vom 10.01.2018