OLG Hamm: Realsplittingausgleich bei der Festsetzung von Steuervorauszahlungen:
Bereits die Festsetzung von Steuervorauszahlungen gegenüber dem Unterhaltsberechtigten löst einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen aus.
Az 8 UF 79/18 Beschluss vom 09.06.2018