OLG Celle: Teilweise Unwirksamkeit eines Ehevertrags
Wenn der Anspruch auf Betreuungsunterhalt kompensationslos auf das Existenzminimum ehevertraglich beschränkt wird und wenn bereits bei Vertragsschluss absehbar war, dass berufliche Einschränkungen aufgrund der Kinderbetreuung nur einen Ehegatten treffen würden, führt dies bei nicht auszuschließendem Kinderwunsch zur Unwirksamkeit der entsprechenden Regelung. Diese Unwirksamkeit erfasst bei vereinbarter salvatorischer Klausel nicht den gesamten Vertrag. Ein in der Gesamtschau für einen Ehegatten allein nachteiliger Ehevertrag ist nur dann insgesamt unwirksam, wenn er Ergebnis einer ungleichen Verhandlungsposition ist.
Az 4 UF 44/18 Beschluss vom 13.09.2018