BGH: Verlust der Beschwerdebegründung in der Post
Wird zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags geltend gemacht, die
fristwahrende Beschwerdebegründung sei nach der Aufgabe zur Post verloren gegangen,
so kann ein Postausgangsbuch ein geeignetes Mittel sein, um die erforderliche
Ausgangskontrolle zu gewährleisten.
Das ist aber dann nicht der Fall, wenn zwischen dem Eintrag in das Postausgangsbuch
und der Aufgabe des Schriftstücks zur Post oder dessen Aufbewahrung in einem dafür
vorgesehenen Ausgangsbehältnis als der letzten Station auf dem Weg zum Adressaten
ein längerer Zeitraum liegt. Denn dann ist keine zuverlässige Kontrolle möglich, ob die
Beschwerdebegründung tatsächlich abgesandt wurde.
Az XII ZB 356/17